Häufig gestellte Fragen

Neurologische Praxis Dres. Kozma und Tiszolci
Münchner Straße 66a · 2. Obergeschoss · 85221 Dachau

 


1. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können über unsere verschiedenen Terminwege vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass wir per E-Mail keine Termine vereinbaren.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten lautet unsere Betriebsstättennummer (BSNR): 643820100. Diese Nummer kann beispielsweise bei einer Terminvermittlung oder bei Rückfragen Ihrer Krankenkasse beziehungsweise anderer Arztpraxen benötigt werden.

 


2. Wie weit im Voraus kann ich als Neupatient einen Termin buchen?

Termine für Neupatientinnen und Neupatienten werden maximal drei Monate im Voraus freigeschaltet.

Die Buchungsfrist von drei Monaten haben wir bewusst festgelegt und werden sie nicht verlängern. Bei noch weiter im Voraus vergebenen Terminen steigt erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass Termine später nicht wahrgenommen oder vergessen werden.

 


3. Was kann ich tun, wenn aktuell kein Termin verfügbar ist?

Wenn Sie über Doctolib keinen Termin finden, sind aktuell alle für Ihre Versicherungsart verfügbaren Termine vergeben. Bitte versuchen Sie es am nächsten Tag erneut – möglichst früh am Morgen.

Zusätzlich können Sie sich bei Doctolib auf die Warteliste setzen. Erfahrungsgemäß werden täglich etwa ein bis zwei Termine kurzfristig abgesagt. Dadurch kann sich eine zunächst angezeigte Wartezeit von bis zu drei Monaten unter Umständen auf wenige Wochen verkürzen.

 


4. Kann ich als gesetzlich Versicherter auch einen Selbstzahlertermin vereinbaren?

Ja. Neben der vertragsärztlichen Versorgung bieten wir eine Privatsprechstunde an.

Auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung auf eigene Kosten wünschen. Diese Entscheidung ist vollständig freiwillig und muss vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart werden.

Unsere vertragsärztlichen Behandlungskapazitäten sind aufgrund des sogenannten Jobsharing-Modells begrenzt. Die Privatsprechstunde besteht unabhängig davon als zusätzliches Angebot und ersetzt nicht Ihren Anspruch auf eine vertragsärztliche Behandlung.

Für die privatärztliche Behandlung gibt es ein separates Formular mit ausführlichen Informationen zu Ablauf und Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 


5. Was kosten Selbstzahler- und IGeL-Leistungen?

Privatärztliche und Selbstzahlerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Eine gesonderte Übersicht unserer individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und der entsprechenden Kosten wird auf unserer Website zur Verfügung gestellt.

 


6. Welche neurologischen Erkrankungen behandeln wir?

Wir behandeln ein breites Spektrum ambulanter neurologischer Erkrankungen, unter anderem:

  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Parkinson-Krankheit und andere Bewegungsstörungen
  • Gedächtnisstörungen, Demenz und Alzheimer-Erkrankungen
  • Epilepsie
  • Schwindel
  • Polyneuropathien
  • Karpaltunnelsyndrom und andere Nervenkompressionssyndrome
  • Erkrankungen von Nervenwurzeln und peripheren Nerven
  • neuromuskuläre Erkrankungen
  • Multiple Sklerose und andere entzündliche Erkrankungen des Nervensystems
  • Schlaganfallvorsorge und Schlaganfallnachsorge
  • Schlafstörungen und schlafbezogene Atmungsstörungen
  • Erkrankungen des autonomen beziehungsweise vegetativen Nervensystems
  • weitere Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems

7. Welche Untersuchungen können in der Praxis durchgeführt werden?

Je nach medizinischer Fragestellung stehen unter anderem folgende Untersuchungen zur Verfügung:

  • EEG – Elektroenzephalographie
  • ENG – Elektroneurographie / Messung der Nervenleitgeschwindigkeit
  • EMG – Elektromyographie einschließlich Nadel-EMG
  • VEP – visuell evozierte Potenziale
  • AEP – akustisch evozierte Potenziale
  • SEP – somatosensorisch evozierte Potenziale
  • MEP – motorisch evozierte Potenziale
  • diagnostische Magnetstimulation
  • ECD – extrakranielle Doppler-/Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße
  • TCD – transkranielle Doppler-/Duplexsonographie
  • weitere Neurosonographie
  • Optikussonographie
  • Lumbalpunktion und Liquordiagnostik
  • Liquordruckmessung
  • therapeutische Lumbalpunktion bei entsprechender Indikation
  • epiduraler Blood Patch bei entsprechender medizinischer Indikation
  • umfangreiche neurologische Labordiagnostik
  • CERAD-Testung als erweiterte Alzheimer-Diagnostik
  • vegetative/autonome Diagnostik einschließlich sympathischer Hautantwort (SSR) und Herzfrequenzvariabilität
  • ambulante Schlafmessung / Polygraphie
  • erweiterte Polygraphie bei entsprechender Fragestellung
  • Magnetstimulation zur Behandlung muskulärer Verspannungen

8. Kann ich selbst bestimmen, welche Untersuchung durchgeführt wird?

Welche Untersuchung medizinisch notwendig ist, entscheidet sich anhand Ihrer Beschwerden, der neurologischen Fragestellung und des ärztlichen Befundes.

Eine diagnostische Untersuchung wird daher nicht allein auf Patientenwunsch, sondern bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit durchgeführt.

Ab dem 1. Januar 2027 werden unsere diagnostischen Kapazitäten insbesondere für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten deutlich eingeschränkt. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in der öffentlichen Diskussion häufig auch als „GKV-Spargesetz" bezeichnet wird. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns weist auf mögliche Einschränkungen der ambulanten Behandlungskapazitäten hin.

Diagnostische Untersuchungen können wir deshalb bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nur bei entsprechender medizinischer Indikation und im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten durchführen.

Weitere Informationen: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns – Informationen zum GKV-Spargesetz

 


9. Was soll ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen beziehungsweise stellen Sie uns – soweit für Ihre Erkrankung relevant – folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • elektronische Gesundheitskarte
  • aktuelle Arztbriefe und Befunde
  • Krankenhausberichte
  • aktuellen Medikamentenplan
  • MRT- und CT-Befunde sowie gegebenenfalls die dazugehörigen Bilddaten
  • relevante Laborbefunde
  • gegebenenfalls Ihre Überweisung

Unterlagen, die bereits sicher in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) vorhanden sind oder vor dem Termin über Doctolib hochgeladen wurden, müssen Sie nicht nochmals mitbringen.

Bitte laden Sie kein Foto Ihrer elektronischen Gesundheitskarte über Doctolib hoch. Ein Foto der Karte ersetzt das notwendige Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis nicht und hat daher keinen Nutzen.

 


10. Wie kann ich ein Rezept bestellen?

Bekannte Patientinnen und Patienten können Wiederholungsrezepte telefonisch über unsere Telefonanlage entsprechend der Ansage, im persönlichen Telefongespräch, vor Ort, über Doctolib oder auch per E-Mail anfordern.

Bei gesetzlich Versicherten muss die Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen worden sein.

E-Rezepte werden während unserer Sprechzeiten üblicherweise sehr kurzfristig bearbeitet und durchschnittlich innerhalb von etwa 5–10 Minuten freigegeben.

Wenn Sie seit etwa 1,5 Jahren nicht mehr bei uns in ärztlicher Behandlung waren, können wir Medikamente grundsätzlich nicht mehr allein aufgrund einer telefonischen, elektronischen oder schriftlichen Anfrage weiterverordnen. Aus medizinischer Sicht ist dieser Zeitraum für eine Verordnung ohne erneute ärztliche Beurteilung zu lang. In diesem Fall benötigen Sie zunächst einen neuen Termin.

Medikamentenpläne erstellen wir grundsätzlich nicht. Als neurologische Facharztpraxis verordnen, verändern oder beenden wir in erster Linie die für die neurologische Behandlung relevanten Medikamente. Die übrige Medikation wird in der Regel durch die Hausarztpraxis beziehungsweise die jeweils zuständigen Fachärzte geführt.

Wenn wir eine relevante Änderung Ihrer neurologischen Medikation vornehmen, erstellen wir in der Regel einen Arztbrief. Auf diesem Weg werden Ihr Hausarzt beziehungsweise die mitbehandelnden Fachärzte über die Änderung informiert.

 


11. Wie bereite ich mich auf meinen Termin vor?

Bitte tragen Sie zu Ihrem Termin bequeme Kleidung. Wenn Sie Beschwerden an den Beinen haben, ziehen Sie bitte keine engen Hosen oder Strumpfhosen an. Für die körperliche Untersuchung und mögliche weitere Untersuchungen müssen die Beine gegebenenfalls gut zugänglich sein.

Bitte verwenden Sie am Untersuchungstag keine Hautcreme und keine Haarpflege- oder Stylingprodukte. Solche Produkte können die Durchführung und Qualität elektrophysiologischer Untersuchungen, beispielsweise einer Nervenleitmessung oder eines EEG, beeinträchtigen.

Wir können Sie in unserer Praxis auf Deutsch, Ungarisch oder Englisch betreuen. Wenn Sie keine dieser Sprachen ausreichend sprechen, bringen Sie bitte eine Person mit, die sicher übersetzen kann.

Eine unmittelbare Verständigung ist für die neurologische Untersuchung und für apparative Untersuchungen wie Nervenleitmessung (NLG/ENG), EMG, EEG sowie Doppler- und Duplexsonographie erforderlich. Dabei müssen Sie Anweisungen verstehen und aktiv mitarbeiten. Während dieser Untersuchungen kann ein Mobiltelefon nicht zur Übersetzung verwendet werden. Ohne ausreichende Verständigung können einzelne Untersuchungen aus Gründen der Patientensicherheit und Untersuchungsqualität gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

 


12. Wie erhalte ich eine Überweisung?

Überweisungen müssen derzeit in der Praxis abgeholt werden. Eine vorherige Bestellung per E-Mail oder Doctolib bringt daher in der Regel keinen Vorteil.

Am einfachsten kommen Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vorbei und fordern die benötigte Überweisung vor Ort an.

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten muss die elektronische Gesundheitskarte im aktuellen Quartal eingelesen worden sein. Ohne gültigen Versicherungsnachweis können wir keine vertragsärztliche Überweisung ausstellen.

 


13. Stellen Sie Atteste, Stellungnahmen und Formulare aus?

Ja, wenn aus unserer Sicht eine medizinisch sinnvolle beziehungsweise nachvollziehbare Grundlage besteht.

Ein Attest, das auf Wunsch einer Patientin oder eines Patienten ausgestellt wird, ist grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann daher privat berechnet werden.

Anders ist die Situation bei Anfragen von Behörden, Versicherungen oder anderen zuständigen Stellen, beispielsweise dem ZBFS. Wenn die entsprechende Stelle selbst eine ärztliche Auskunft oder ein Formular anfordert, erfolgt die Abrechnung in der Regel unmittelbar mit der anfragenden Stelle. Für die Patientin oder den Patienten entstehen dadurch normalerweise keine Kosten.

Auch medizinisch begründete Stellungnahmen, beispielsweise zur Beantragung einer aus unserer Sicht sinnvollen Off-Label-Therapie bei der Krankenkasse, stellen wir für unsere Patientinnen und Patienten grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten aus.

 


14. Wie erfahre ich Untersuchungsergebnisse?

Untersuchungen, die unmittelbar in unserer Praxis durchgeführt werden – beispielsweise EEG, ENG, EMG oder Ultraschalluntersuchungen – werden in der Regel zeitnah beziehungsweise unmittelbar ausgewertet und mit Ihnen besprochen.

Bei Laboruntersuchungen erfolgt bei unauffälligen Ergebnissen normalerweise keine zusätzliche Kontaktaufnahme, sofern sich daraus keine therapeutische Konsequenz ergibt. Wenn ein Befund aus unserer Sicht behandlungsrelevant ist, kontaktieren wir Sie. Falls wir Sie telefonisch nicht erreichen, können wir Ihnen beispielsweise per E-Mail eine Rückrufbitte zukommen lassen.

Die Auswertung einer ambulanten Schlafmessung ist aufwendiger und erfolgt nicht unmittelbar bei Abgabe des Gerätes. Wir melden uns nach der Auswertung telefonisch, wenn eine weitere Besprechung erforderlich ist. Sollten Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten haben, dürfen Sie uns selbstverständlich per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Für die eigentliche Befundung von MRT-, CT- und anderen radiologischen Untersuchungen ist grundsätzlich die untersuchende radiologische Praxis zuständig. Gerne können die daraus folgenden neurologischen Konsequenzen im Rahmen eines weiteren Termins mit uns besprochen werden.

Wenn uns ein externer radiologischer Befund übermittelt wird, wird dieser von uns gesichtet. Sollten wir dabei einen dringlichen beziehungsweise unmittelbar behandlungsbedürftigen Befund erkennen – beispielsweise Hinweise auf einen frischen Schlaganfall, einen Tumor oder eine andere relevante Erkrankung – und ist aus dem Befund nicht ersichtlich, dass bereits entsprechende Maßnahmen durch die Radiologie eingeleitet wurden, kontaktieren wir Sie und klären das weitere Vorgehen beziehungsweise vereinbaren kurzfristig einen Termin.

Unsere Praxis erhält täglich eine große Zahl externer Befunde. Die Sichtung und Bearbeitung nicht dringlicher externer Befunde kann deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen.

 


15. Kann ich Befunde oder Arztbriefe per E-Mail erhalten?

Wir stellen Arztbriefe und Befunde, soweit technisch möglich und medizinisch sinnvoll, in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung.

Wenn ein Befund bereits in die ePA hochgeladen wurde, versenden wir denselben Befund grundsätzlich nicht zusätzlich per E-Mail. Dies würde für unser Praxisteam vermeidbare doppelte Verwaltungsarbeit verursachen.

Der Versand medizinischer Unterlagen über gewöhnliche unverschlüsselte E-Mail ist derzeit aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Wir führen jedoch einen datenschutzkonformen E-Mail-Dienst ein. Sobald dieser zur Verfügung steht, können wir Ihnen in notwendigen Fällen Befunde elektronisch zukommen lassen, sofern zuvor eine entsprechende schriftliche Vereinbarung beziehungsweise Einwilligung vorliegt.

 


16. Wo befindet sich die Praxis und ist sie stufenlos erreichbar?

Unsere Praxis befindet sich in der Münchner Straße 66a, 2. Obergeschoss, 85221 Dachau.

Der Haupteingang ist stufenlos erreichbar. Von dort steht ein Aufzug in das 2. Obergeschoss zur Verfügung. Wenn Sie den Aufzug verlassen, befindet sich unsere Praxis auf der linken Seite.

Zusätzlich gibt es einen Eingang vom Innenhof. Dieser Zugang ist jedoch nicht stufenlos. Für einen barrierefreien beziehungsweise stufenlosen Zugang benutzen Sie daher bitte den Haupteingang.

 


17. Gibt es Patientenparkplätze?

Ja. Für unsere Patientinnen und Patienten stehen drei Praxisparkplätze zur Verfügung.

Die Parksituation rund um die Praxis ist allerdings häufig angespannt und die drei Patientenparkplätze können bereits belegt sein. Bitte planen Sie daher insbesondere zu stark frequentierten Zeiten etwas zusätzliche Zeit für die Parkplatzsuche ein.

 


18. Ist die Praxis freitags geschlossen?

Die Praxis ist regulär freitags geschlossen.

Nach individueller Vereinbarung können in einzelnen Fällen jedoch auch Termine an einem Freitag stattfinden. Bitte kommen Sie freitags daher nur dann in die Praxis, wenn ein entsprechender Termin ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.

 


19. Wie informieren Sie über Urlaub und Praxisausfälle?

Wir versuchen, geplante Urlaubszeiten und Praxisschließungen möglichst frühzeitig bekanntzugeben.

Trotz guter Planung können beispielsweise aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristige Änderungen oder Ausfälle entstehen. In solchen Fällen versuchen wir ebenfalls, betroffene Patientinnen und Patienten so früh wie möglich zu informieren.

 


20. Kann mein Hausarzt einen dringlichen Termin vermitteln?

Ja. Bei medizinischer Dringlichkeit kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt einen Termin im Rahmen der Hausarztvermittlung veranlassen.

Wichtig ist, dass die Hausarztpraxis den Vermittlungsfall zuvor direkt mit unserer Praxis abstimmt beziehungsweise bei uns anmeldet. Eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung allein ersetzt diese vorherige Abstimmung nicht.

 

 

 

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